S&K wurde zur Chiffre für Anlegerbetrug der dreisten Art, nachdem die beiden Gründer Jonas Köller und Stephan Schäfer 2013 wegen Untreue verhaftet worden waren. Rund 140 Millionen Euro hatten über 6.000 Anleger ihnen anvertraut. Statt in Immobilienprojekte floss das Geld indes hauptsächlich in die Taschen von Köller und Schäfer, die ihren luxuriösen Lebensstil offen zur Schau stellten – mit rauschenden Partys in protzigen Villen, vor denen Supersportwagen parkten. 2017 wurden die beiden zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt, die nun verbüßt sind.
Dass die Egos der beiden darunter nicht gelitten haben, beweisen sie aktuell mit einem Comebackversuch in den sozialen Medien. Erneut in luxuriöser Umgebung erklären sie ihren Followern angeblich, „wie man reich wird – und wie man es für immer bleibt“. An ihrer Seite sind illustre Gäste wie B-Promi Marcus Prinz von Anhalt zu sehen. Neben Investmenttipps erläutern S&K auch, warum sie ihrer Meinung nach in den Massenmedien verzerrt dargestellt werden. Allein auf YouTube überzeugt das offenbar schon über 17.000 Abonnenten.
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Eine Analyse des Versicherer-Gesamtverbands GDV belegt enorme Kostensteigerungen für die Beteiligten an Gerichtsverfahren. So mussten 2020 für einen typischen Prozess wegen der Rückabwicklung eines Kaufvertrags für einen defekten Neuwagen noch 8.310 Euro entrichtet werden; aktuell sind es 11.109 Euro, mithin 34 Prozent mehr. Wer wegen der Ersteigerung einer gefälschten Armbanduhr vor Gericht zieht, muss sogar 43 Prozent mehr berappen als vor fünf Jahren.
Verantwortlich dafür sind hauptsächlich die Anwalts- und Gerichtsgebühren, die gerade zum 01. Juni erneut merklich angehoben wurden. Doch auch die Inflation trägt zu dem unseligen Trend
bei, da sie den durchschnittlichen Streitwert erhöht, der wiederum die Basis für die Gebührenberechnung bildet.
In der Konsequenz verzichten viele Menschen, die nicht rechtsschutzversichert sind, aus Kostengründen auf die Durchsetzung ihres Rechts. So legte eine vom Bundesjustizministerium veranlasste Umfrage unter Anwälten offen, dass ein Klageverzicht von den Mandanten in 60 Prozent der Fälle mit den zu erwartenden Kosten begründet wird.
Das renommierte Analysehaus Franke und Bornberg hat 356 Hausratversicherungen von 96 Anbietern unter die Lupe genommen. Das Ergebnis bestätigt einen positiven Trend: Immer mehr Tarife werden mit der Spitzenbewertung „hervorragend“ (FFF+) ausgezeichnet, in diesem Jahr rund jeder dritte. Vor allem jüngere Tarifgenerationen überzeugen die Autoren.
„Inflation und bessere Leistungen liefern einen guten Anlass, Hausratverträge regelmäßig zu prüfen. Passt die Versicherungssumme noch, erfordern Wertsachen speziellen Schutz und ist der
Haushalt gegen Elementarschäden versichert? Ein Wechsel kann sich lohnen; sehr gute Tarife gibt es bereits zum günstigen Preis“, betont Michael Franke, Gründer und Geschäftsführer der auf Versicherungen spezialisierten Ratingagentur.
Für die Spitzennote mussten nicht nur mit den Einzelkriterien Bewertungspunkte gesammelt werden, es galten auch einige Mindestanforderungen: So muss eine Leistung auch bei grober Fahrlässigkeit erfolgen, neu angeschaffte Gegenstände müssen mit einem Vorsorgebetrag von mindestens 15 Prozent und Bargeld bis 2.000 Euro auch außerhalb eines Safes mitversichert sein.
Mit rund 5,7 Milliarden Euro fielen die versicherten Schäden durch Naturgefahren im vergangenen Jahr ähnlich hoch aus wie im Vorjahr, wie der Versicherer-Gesamtverband GDV
kürzlich mitteilte. Der Anteil von Stürmen war zwar geringer, dafür schlugen aber Starkregen und Überschwemmungen mit 2,6 Milliarden Euro ungewöhnlich massiv zu Buche – der langjährige Durchschnitt liegt eine Milliarde darunter. Besonders betroffen waren Baden-Württemberg und Bayern. Relativ verschont blieben hingegen, neben den drei Stadtstaaten, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt.
Der Löwenanteil der Schäden entfiel mit 4,4 Milliarden Euro auf die Sachversicherung, die private Gebäude und Hausrat ebenso abdeckt wie Gewerbe- und Industriebetriebe. Die verbleibenden 1,3 Milliarden Euro wurden für Schäden an Kfz geleistet.
GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen warnt angesichts des langjährigen Negativtrends vor weiterhin wachsenden Schäden durch Naturgefahren: „Die Folgen des Klimawandels werden auch bei uns immer spürbarer.“
Insgesamt ist die Zahl der Autounfälle, bei denen Personen zu Schaden kamen, in den letzten Jahren gesunken. Mit 303.800 lag sie 2023 um 12 Prozent unter dem Wert von 2013, wie die Unfallforschung der Versicherer (UDV) kürzlich mitteilte. Konträr verläuft der Trend indes bei über 75-jährigen Fahrern: Sie erlitten 2023 ganze 28 Prozent mehr Unfälle mit Personenschaden als 2013, nämlich circa 21.500. Bei 77 Prozent davon waren sie selbst die Verursacher.
Der wesentliche Grund für diesen besorgniserregenden Trend liegt laut UDV schlicht in der wachsenden Zahl älterer Fahrer auf deutschen Straßen. „Gab es 2015 noch knapp 2,5 Millionen Führerscheinbesitzer in der Generation 75plus, waren es 2024 mit fast 5,9 Millionen mehr als doppelt so viele“, erläutert UDV-Leiterin Kirstin Zeidler.
Im hohen Alter lassen Reaktions- und Konzentrationsvermögen naturgemäß merklich nach. Als Mittel zur Risikoreduktion empfiehlt die UDV Rückmeldefahrten mit speziell ausgebildeten Beifahrern. Deren Einschätzung hat keine Folgen für den Führerschein, sondern dient zur Sensibilisierung für die eigenen Stärken und Schwächen.
Im vergangenen Jahr wurden den deutschen Versicherern rund 135.000 Fahrraddiebstähle gemeldet, etwa 10.000 weniger als 2023. Der langjährige Trend zeigt damit nach unten. Vor 20 Jahren wurden noch circa 260.000 Fälle registriert.
Konterkariert wird diese erfreuliche Entwicklung allerdings durch galoppierende Schadenkosten. Im Durchschnitt erstatteten die Versicherer 1.190 Euro pro versicherten Diebstahl – vor 20 Jahren war es weniger als ein Drittel davon. Der Versicherer-Gesamtverband mutmaßt, dass Diebe immer gezielter hochwertige Räder entwenden. Zudem geht der Trend zum teuren E-Bike. Als Folge davon mussten die Gesellschaften 2024 die Rekordgesamtsumme von rund 160 Millionen Euro für die Schadenregulierung aufwenden.
Zahlreiche geklaute Räder sind jedoch nicht versichert. Nur etwa die Hälfte der etwa 27 Millionen Hausratversicherungen in Deutschland enthält eine Fahrradklausel, die Diebstahl
abdeckt. Die polizeiliche Statistik weist denn auch wesentlich mehr Fahrraddiebstähle für 2024 aus, nämlich 247.000.
Rund 90.000 Einbrüche in Häuser und Wohnungen verzeichneten die deutschen Versicherer 2024. Damit verfestigt sich offenbar das Niveau, das vor der Pandemie (2019) und auch bereits 2023 verzeichnet wurde. Die langfristige Kurve zeigt jedoch nach unten: Zwischen 2010 und 2017 wurden noch mindestens 130.000 Einbrüche pro Jahr gezählt, in der Spitze mit 180.000 (2015) sogar doppelt so viele wie zuletzt.
In die andere Richtung entwickeln sich die durchschnittlichen Schadenkosten, die 2024 auf einen Rekordwert von circa 3.800 Euro kletterten. Drei Jahre zuvor waren es noch 2.750 Euro. „Die Täter nehmen mit, was sich schnell zu Geld machen lässt, das ist heute vor allem teure Technik wie Smartphones, Kameras oder Computer“, erläutert Anja Käfer-Rohrbach, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). „Die durchschnittliche Schadensumme je Wohnungseinbruch ist mutmaßlich auch deswegen von 3.600 auf 3.800 Euro gestiegen.“ Der GDV wirbt für bessere Präventionsmaßnahmen, da ein Einbruch nicht nur materiellen Schaden anrichte, sondern häufig auch das Sicherheitsgefühl in den eigenen vier Wänden beeinträchtige.
Die Investition in Kryptowährungen ist längst kein Nischenphänomen mehr, sondern auch für die breite Masse normal geworden. Auftrieb gab nicht zuletzt die Wahl des krypto- und deregulierungsfreundlichen US-Präsidenten Donald Trump, der Anfang März ein Dekret zur Bildung einer strategischen Digitalwährungsreserve unterschrieb. Der anhaltende Hype schürt die Angst, etwas zu verpassen – und treibt selbst Privatanleger in ein Kryptoengagement, die von dieser Assetklasse wenig bis nichts verstehen. Ein fruchtbarer Boden für Kriminelle, wie die Polizei Offenburg kürzlich warnte.
Eine beliebte Cybertrading-Betrugsmasche besteht darin, online als Finanzberater oder Handelsplattform aufzutreten und atemberaubende Renditen mit Kryptos zu versprechen. Diese Gewinne werden mit anfänglichen kleinen Investitionssummen häufig auch tatsächlich verbucht. Wenn dann die Hemmungen fallen und große Beträge investiert werden, sind die Betrüger jedoch schnell über alle Berge. So geschah es vor Kurzem einem Mann aus Rastatt, der zuerst 250 Euro und anschließend immer größere Summen auf ausländische Konten einer vermeintlichen Kryptobörse überwies. Am Ende war er um rund 600.000 Euro ärmer.
OLG-Urteil: Meldefristen gelten auch ohne Hinweis auf Rechtsfolgen
Josef Mecker | Keine Kommentare29.04.2025
In der privaten Unfallversicherung sind Meldefristen üblich, innerhalb derer ein Geschädigter seine Invalidität feststellen lassen und dem Versicherer mitteilen muss. Meist hat er dazu 15 Monate nach dem Unfall Zeit, manche Verträge lassen auch bis zu 24 Monate zu. Wird die gesetzte Frist versäumt, erlischt der Anspruch auf Versicherungsleistungen – auch wenn der Versicherer nicht explizit auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat. Das wurde nun vom Oberlandesgericht Braunschweig bestätigt (Aktenzeichen 11 U 11/23), nachdem das dortige Landesgericht zuvor anders entschieden hatte.
Geklagt hatte ein Mann, der von einer Leiter gestürzt war und sich dabei eine Wirbelsäulenfraktur mit folgender 20-prozentiger Invalidität zugezogen hatte. Obwohl sein Versicherer ihn auf die 21-monatige Meldefrist aufmerksam machte, meldete der Mann den Schadenfall verspätet. Vor Gericht berief er sich darauf, nicht über die mögliche Rechtsfolge einer Leistungsverweigerung hingewiesen worden zu sein. Die OLG-Richter befanden hingegen, die Formulierung „Der Anspruch auf Invaliditätsleistung muss innerhalb von 21 Monaten nach dem Unfall von einem Arzt schriftlich festgestellt und bei uns geltend gemacht werden“ vermittle eindeutig genug, dass bei Nichteinhaltung der Frist negative Konsequenzen drohen.