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Josef Mecker | Keine Kommentare
25.06.2024
Hartnäckig hält sich der Ruf eines „Kavaliersdelikts“ – doch Versicherungsbetrug ist nicht
weniger verwerflich und strafbar als andere Betrugsformen. Auf aktuell mehr als 6 Milliarden
Euro schätzt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) den dadurch
jährlich entstehenden Schaden, für den am Ende das Kollektiv aller Versicherungskunden
aufkommen muss. Der Rekordwert liegt nicht in einer gestiegenen Betrugsquote begründet;
nach wie vor gelten rund 10 Prozent der Schadenmeldungen als Verdachtsfälle. Vielmehr hat das
Gesamtschadensvolumen deutlich zugenommen, sodass deren absoluter Wert nun mutmaßlich
erstmals die 6-Milliarden-Schwelle überschreitet.
Besonders in der Kfz-Sparte werden viele auffällige, da nicht stimmige Schadenmeldungen
registriert. Wer bei den immer ausgefeilteren Anti-Betrugs-Maßnahmen ins Visier gerät und
überführt wird, muss nicht nur mit einer Leistungsverweigerung und Vertragskündigung, sondern
auch mit hohen Geld- und im Extremfall sogar Haftstrafen rechnen.
Josef Mecker | Keine Kommentare
28.05.2024
Laut Klimaforschern wird Deutschland in Zukunft immer häufiger von Extremwettern
heimgesucht werden. Das dadurch steigende Risiko von Sturzfluten wird nach Meinung des
Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) bisher zu wenig in der
Prämienkalkulation für die Elementarschadenversicherung berücksichtigt. Daher werden aktuell
für rund ein Drittel der Adressen in Deutschland, vornehmlich im Mittel- und Hochgebirge,
Sturzflut-Risikomodellierungen erstellt. Sie fließen voraussichtlich ab 2025 in das
Geoinformationssystem ZÜRS Geo ein, das für ca. 22 Millionen Adressen das jeweilige Risiko für
Überschwemmungen, Starkregen und Rückstau angibt und von den Versicherern standardmäßig
für ihre Prämienkalkulation zurate gezogen wird.
„Insbesondere die Juli-Flut 2021 hat gezeigt, dass die bisherigen Hochwassersimulationen
Sturzfluten nicht genau genug abbilden. In engen Gebirgstälern, in denen viel Wasser von den
Berghängen stürzt, können die Flusspegel deutlich höher anschwellen als bei der gleichen
Regenmenge im offenen Gelände“, begründet die stellvertretende GDV-Hauptgeschäftsführerin
Anja Käfer-Rohrbach die ZÜRS-Ergänzung. Von zentraler Bedeutung sei eine stärkere Prävention,
unter anderem durch Baustopps in Risikogebieten.
Josef Mecker | Keine Kommentare
22.05.2024
Rund 150.000 Fahrraddiebstähle wurden den deutschen Versicherern 2023 gemeldet. Damit
blieb die Anzahl in etwa konstant auf dem Niveau, das 2022 und auch schon 2019 vor dem
„Corona-Knick“ verzeichnet wurde. Einen deutlichen Aufwuchs gab es allerdings bei der
Gesamtschadenssumme, die um etwa 10 Millionen auf 160 Millionen Euro stieg. Die daraus
resultierende durchschnittliche Schadenssumme von rund 1.100 Euro markiert einen neuen
Rekord. Hauptgrund dürfte sein, dass vor allem hochwertige Räder gestohlen werden, die sich
gut für einen Weiterverkauf eignen. Von denen stehen wegen des E-Bike- und Luxusrad-Booms
in den letzten Jahren mehr und mehr an den Straßen und in den Kellern.
Die Hausratversicherung deckt Fahrraddiebstähle in der Regel ab. Bedingung ist allerdings, dass
sich das Rad in einem verschlossenen Raum befunden hat (Wohnung, Abstellraum, Keller), also
ein Einbruchdiebstahl vorliegt. Wird es, was häufiger der Fall ist, im Freien entwendet, dann
erfolgt nur eine Entschädigung, wenn der Versicherungsvertrag eine Fahrradklausel enthält. Für
hochwertige Fahrräder kann der Abschluss einer eigenständigen Fahrradversicherung mit
erweitertem Schutz und höheren Versicherungssummen sinnvoll sein.
Josef Mecker | Keine Kommentare
21.05.2024
Nachdem ihre Ausgaben schon 2023 die Beitragseinnahmen um mehr als 3 Milliarden Euro
überschritten, dürfte auch dieses Jahr für die deutschen Kfz-Versicherer mit tiefroten Zahlen
enden. Gemäß einer aktuellen Prognose des Versicherer-Gesamtverbands ist ein Minus von bis
zu 2 Milliarden Euro zu befürchten: Beiträgen von 33,6 Milliarden stehen Ausgaben zwischen
34,9 und 35,6 Milliarden Euro gegenüber.
Der Hauptgrund für die Mehrkosten liegt in den sich fortlaufend verteuernden Reparaturen.
Sowohl die Werkstatt-Stundensätze als auch die Ersatzteilpreise steigen seit Jahren stark an. So
mussten für Ersatzteile 2023 rund 70 Prozent mehr berappt werden als zehn Jahre zuvor,
während die allgemeine Inflation sich in der derselben Zeitspanne akkumuliert auf 28 Prozent
belief. Ein Haftpflicht-Sachschaden kostete 2014 im Schnitt noch rund 2.500 Euro, aktuell sind
es ca. 4.000 Euro. Da die Versicherer die Verluste aus dem Kfz-Geschäft nicht dauerhaft aus
anderen Sparten quersubventionieren können und dürfen, müssen sich Autobesitzer auf
steigende Versicherungsbeiträge einstellen.
Josef Mecker | Keine Kommentare
16.04.2024
Eine EU-weite Pflicht zu regelmäßigen allgemeinen Medizinchecks für Führerscheininhaber ist
vom Tisch, nachdem das EU-Parlament den Daumen gesenkt hat. Geplant waren obligatorische
Untersuchungen im 15-Jahres-Rhythmus, bei über 70-jährigen Fahrern alle fünf Jahre.
Die Ablehnung im Parlament ist ganz im Sinne der Versicherer, wie Jörg Asmussen,
Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV),
hervorhebt: „Medizinchecks haben keine positiven Effekte für die Verkehrssicherheit. Besonders
Ältere sind medizinisch in der Regel gut eingestellt. Das Problem ist nicht die Fahreignung,
sondern die Fahrkompetenz: Aufmerksamkeit, Konzentration, Reaktionsgeschwindigkeit.“
Sinnvoller seien daher obligatorische Rückmeldefahrten mit eigens dafür geschulten
Begleitpersonen wie Fahrlehrern, -prüfern oder Verkehrspsychologen. Sanktionen wie ein
Führerscheinentzug sollen damit aber nicht verbunden sein, das Ergebnis geheim bleiben. In
zwei Testprojekten seien mit solchen Fahrten ermutigende Erfahrungen gemacht worden.
Josef Mecker | Keine Kommentare
10.04.2024
Über die Unterversicherung deutscher Hausbesitzer gegen Elementargefahren wie Starkregen
und Überschwemmung wird seit Jahren hitzig debattiert. Nur rund jeder zweite hat den
Zusatzbaustein zur Wohngebäudeversicherung abgeschlossen. Der Bundesrat hat sich nun klar
positioniert: Eine Pflichtversicherung soll her. Andernfalls müssten immer wieder die
Steuerzahler einspringen, da der Staat Hochwassergeschädigte regelmäßig unterstützt
(„Samariterdilemma“) –zumindest, wenn Wahltermine anstehen. Im Bundestag zeichnet sich
allerdings nach wie vor keine Mehrheit für eine Zwangspolice ab.
Auch die Versicherer sind skeptisch und sehen eher bei der Schadensvorbeugung
Handlungsbedarf.„Prävention sollte fester Bestandteil der Landesbauordnungen werden. Sonst
können wir uns schon jetzt auf Milliardenschäden bei künftigen Hochwassern gefasst machen“,
mahnt Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Deutschen
Versicherungswirtschaft (GDV). Konkret schwebt dem GDV ein „Maßnahmenpaket aus einer
verpflichtenden Klima-Gefährdungsbeurteilung bei Baugenehmigungen, dem konsequenten
Baustopp in Überschwemmungsgebieten, der Entsiegelung von Flächen und einem
bundesweiten Naturgefahrenportal“ vor.
Josef Mecker | Keine Kommentare
08.04.2024
Der Versicherer-Gesamtverband GDV hat mehr als 600.000 Schadenmeldungen ausgewertet, die
über drei Jahre hinweg eingegangen waren. Zwei Drittel davon betrafen Kfz-Schäden, die im
Rahmen einer Privathaftpflicht- oder Tierhalterhaftpflichtpolice reguliert wurden, das
verbleibende Drittel Hausratschäden bis zu 50.000 Euro infolge von Einbrüchen.
Insgesamt zeigten sich bei rund jedem zehnten Fall Ungereimtheiten und Auffälligkeiten, die
eine Sonderprüfung erforderlich machten. Meist ging es um fingierte Schäden (eigentlich nicht
versichert), fiktive Schäden („Papierschäden“) oder provozierte Schäden (vorsätzlich
herbeigeführt). Nach Schätzungen der Versicherer kosten derartige Betrugsfälle die
Solidargemeinschaft der Versicherten jährlich rund fünf Milliarden Euro. Wer bei einem
Betrugsversuch erwischt wird, muss nicht nur mit dem Verlust des Versicherungsschutzes und
eventuell Forderungen nach der Übernahme von Sachverständigenkosten rechnen. Auch
strafrechtliche Konsequenzen bis hin zu Haftstrafen sind möglich.
Josef Mecker | Keine Kommentare
12.03.2024
Die bisher gültigen, vom Versicherer-Gesamtverband GDV herausgegebenen unverbindlichen
Musterbedingungen für die Cyberversicherung stammen von 2017 und sind damit – gemessen
am IT-Entwicklungstempo – mittlerweile steinalt. Kürzlich hat der GDV daher eine überarbeitete
Fassung vorgelegt.
An der Grundstruktur einer Cyberpolice ändert sich nichts. Aufgenommen wurden aber neue
Regelungen zum mobilen Arbeiten (Fernzugriff auf Unternehmens-IT ist versichert), zur
Verletzung von Datenschutzregelungen (die 2018 mit der Datenschutz-Grundverordnung
verschärft wurden) und zur zunehmenden Nutzung von Clouddiensten und Software-as-aService (Schäden infolge einer Störung bei einem solchen externen Dienstleister sind nun
abgedeckt). Neben diesen Erweiterungen des Schutzschirms gibt es auch einen neuen
Ausschluss: Schäden infolge staatlicher Cyberangriffe wie auch digitaler Kriegshandlungen sind
nicht mitversichert. Zudem wurden die Präventions-Obliegenheiten der Unternehmen
aktualisiert und präzisiert.
„Eine Cyberversicherung kann das Risiko eines Hackerangriffs absichern – ein solcher Schutz
setzt aber ein gewisses Maß an IT-Sicherheit voraus. Wir werden daher weiter aktiv daran
arbeiten, die IT-Sicherheit der deutschen Wirtschaft zu verbessern“, betont GDVHauptgeschäftsführer Jörg Asmussen, der davor warnt, dass vielerorts, vor allem in kleinen und
mittleren Unternehmen, das Cyberrisiko unter- und die eigenen Sicherheitsmaßnahmen
überschätzt würden.
Josef Mecker | Keine Kommentare
05.03.2024
Die Bundesregierung wollte im Zuge der Umsetzung einer EU-Richtlinie eine Versicherungspflicht für bis zu 20 Stundenkilometer schnelle selbstfahrende Arbeitsmaschinen einführen, auch wenn deren Halter bisher nicht als Verkehrsrüpel aufgefallen sind. Von der Idee waren selbst die Versicherer nicht begeistert. Nun können die Besitzer von Aufsitzrasenmähern, Gabelstaplern, Schneeräumern und Landmaschinen aufatmen: Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat das Vorhaben beerdigt, nachdem der Bundesrat zuvor sein Veto eingelegt hatte.
Mit solchen Maschinen verursachte und nicht anderweitig versicherte Schäden sollen zukünftig – wie auch jetzt schon – von der Verkehrsopferhilfe übernommen werden, die früher als „Fahrerfluchtfonds“ bekannt war. Diese Option lässt die EU-Richtlinie durchaus offen. Die Bundesregierung wollte sie zunächst nicht anwenden, weil die Verkehrsopferhilfe von allen Kfz-Haftpflicht-Beitragszahlern getragen wird, die damit kollektiv für die Halter selbstfahrender Arbeitsmaschinen geradestehen müssen.
Josef Mecker | Keine Kommentare
27.02.2024
Wer auf Versicherungskosten eine Autoreparatur durchführen lässt, kommt hin und wieder in Versuchung, schon vor dem Unfall vorhandene Schäden unter den Teppich zu kehren. Das kann jedoch am Ende zu einer kompletten Leistungsverweigerung führen, wenn der Versicherer sich arglistig getäuscht sieht.
„Sinn und Zweck der Entschädigung ist es, die Unfallopfer wirtschaftlich so zu stellen, wie sie vor dem Unfall standen“, hebt die stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des Versicherer-Gesamtverbands GDV, Anja Käfer-Rohrbach, hervor. „Wer zum Beispiel schon bei einem früheren Unfall Geld für einen komplett neuen Kotflügel bekommen hat, den alten dann aber nur gespachtelt und überlackiert hat, kann bei einem nächsten Unfall nicht wieder den Wert eines neuen Kotflügels verlangen.“
Kurz gefasst: Die Versicherten dürfen sich nicht an der Schadensregulierung bereichern, allein der durch den betreffenden Unfall entstandene zusätzliche Schaden darf geltend gemacht werden. Im Zweifel müssen sie belegen, dass frühere Beschädigungen fachgerecht behoben wurden.